Für Basisleistungen benötigen wir eine vom Arzt ausgestellte Verordnung bzw. ein Rezept. Die Versichertenkarte wird, sofern Sie ein Rezept vorlegen, nicht gebraucht.
Ein gesetzlicher Eigenanteil von 10 EUR zuzüglich 10 % der Behandlungskosten pro Rezept wird bei Patienten ab einem Alter von 18 Jahren erhoben und wird Ihnen zur Überweisung in Rechnung gestellt.
Zusatzleistungen und Leistungen, die nicht erstattungsfähig sind, bieten wir Ihnen gerne individuell an.
Bezüglich der Preise für Versicherte in Privaten Krankenkassen sind wir nicht an spezielle Gebührenverordnungen gebunden, wie dies beispielsweise bei Ärzten oder Rechtsanwälten der Fall ist. Dies bedeutet, dass wir Heilmittelerbringer unsere Honorare selbst bestimmen können. Berufsverbände empfehlen dabei, den Multiplikator 1,8 - 2,3 des Betrages zu nehmen, welcher von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet wird. Die Praxis LOGOKOM berechnet PrivatpatientInnen den 1,8-fachen Satz und liegt somit an der untersten Grenze der Empfehlungen. Auch wenn Ihre Privatkrankenkasse behauptet, dies liege über einem "ortsüblichen" Preis (welcher nur in Listen der entsprechenden PKV zu finden ist) entspricht dies nicht der Wahrheit.
Wir Heilmittelerbringer vereinbaren einen Vertrag direkt mit Ihnen als Privatversicherte und nicht mit der Krankenkasse, dies bedeutet, dass Sie in der Verantwortung sind, uns die entstandenen Therapiekosten in voller Höhe zu überweisen. Sollte die PKV Ihnen nicht den gesamten Betrag zurückerstatten, haben wir darauf keinen Einfluss.
Sie können sich jedoch bei Ihrer Krankenkasse beschweren und auf die aktuelle Rechtslage berufen, welche eine komplette Kostendeckung bei medizinisch notwendigen Leistungen (dazu gehören logopädische Leistungen, wenn diese durch Rezept verordnet sind) vorsieht.
Entsprechendes Infomaterial und Gerichtsurteile können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.privatpreise.de